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 Finanz+Wirtschaft
Lews Offline



Beiträge: 27

17.02.2006 18:44
Programm für Sachsen-Anhalt Antworten

Hallo Leute!

Anbei stelle ich gleich ein Programm von Haniball (Michael Schmidt) ein, mit dem er bei der nächsten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kandidiert.
Ich bitte um rege Diskussion!

Lews (Administrator)

Gast
Beiträge:

17.02.2006 18:45
#2 Hier das Programm Antworten

Programm für die Landtagswahl in Sachsen- Anhalt 2006

Einleitung

Dieses Programm ist kein vollständiger Maßnahmenkatalog, der allein das Land retten kann. Es entspringt meinen Interessen und soll vielmehr ein Ansatz für die politische Gestaltung des Landes unter den gegebenen Bedingungen sein, welche derzeit - nicht nur aus meiner Sicht - sehr schwierig sind.
Sachsen- Anhalt steht im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern. In diesem Wettbewerb verlieren wir aber gerade, welches unter anderem an der stark erhöhten Abwanderungsrate von Menschen und Unternehmen aus unserem Bundesland sichtbar ist. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, wobei ich allerdings zunächst nur auf die schwerwiegendsten Gründe eingehen möchte.
Das Land ist ein traditionelles Abwanderungsgebiet. Aufgrund des Mangels an wichtigen Rohstoffen und Transportwegen sind unsere Städte im Laufe der Geschichte nicht stark genug gewachsen, um nun ein Anziehungspotential größerer Zentren, wie München oder Köln, entwickeln zu können. Das Sinken der Bevölkerungszahlen in Magdeburg und Halle weist einen ebenso negativen Trend auf, wie jenes in den ländlichen Regionen. Der einzige Unterschied zwischen Stadt und Land ist hierbei lediglich die Masse der abgewanderten Menschen.
Obwohl diese Tatsachen bekannt waren, hat das Land krampfhaft über Verschuldung versucht, mit den reicheren Ländern auf gleicher Ebene zu konkurrieren. In der Hoffnung man könne so etwas ändern. Doch dem nicht genug: Man hat nicht nur auf der gleichen Ebene, sondern auch mit den gleichen Mitteln (Werkzeugen) hantiert und sich damit jetzt in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Der Konkurrenzgedanke an sich war dabei schon richtig. Dennoch können die angewandten Maßnahmen nur als ungenügend bewertet werden, da sie uns sehr viel Geld und Zeit kosteten.
Als Beispiel dafür möchte ich das dichte Netz von Kindertagesstätten und zahlreichen Hochschulen anbringen. Die Ideen waren schon richtig, aber in dergestalt, mit unseren finanziellen Mitteln, längerfristig nicht durchführbar.
Wir müssen also unsere Wettbewerbsstrategien ändern, um uns von den anderen Ländern abzuheben. Dafür reicht weder eine Ausweitung der Wirtschaftsunterstützung noch eine Werbekampagne.
Was wir brauchen ist ein komplettes Marketingkonzept. Hierbei ist zu beachten, dass die politischen Ordnungen in den Ländern neben den Ressourcen (Transportwege, Rohstoffe, Bevölkerung) konkurrieren. Es reicht anscheinend nicht aus, dass wir schon im Bereich der Ressourcen unterlegen sind, nein, auch die Politik, die bei uns gemacht wird, schließt sich dieser Niederlage an.
Das muss sich ändern. Das geht aber nur, wenn man risikobereit ist und etwas Neues versucht. Ich nenne das politische Innovation.
Die meisten Politiker machen ihren Handlungsspielraum an den finanziellen Möglichkeiten des Landes fest. Diese sind nicht unwesentlich aber längst nicht alles. Die Möglichkeiten von ordnungspolitischen Maßnahmen werden in der Regel unterschätzt, obwohl sie die weitaus wichtigeren sind, da sie es den Bürgern ermöglichen selbst zu handeln. Diese Fähigkeit wird normalerweise dem Bund zugeschrieben. Dennoch haben die Länder die Möglichkeit zentrale Steuerung durch Wettbewerbsordnungen zu ersetzen. Dabei stellt sich mir doch folgende Frage: Kann eine Wettbewerbsordnung an die Stelle einer zentral gesteuerten Dienstleistung des Staates treten und dabei die Errungenschaften des Landes bewahren?
Ich glaube sie kann. Sie nimmt dem Land einen großen Teil der finanziellen Last für die Verwaltung der Dienstleistungen ab und wird sich durch den Wettbewerbsdruck stets verbessern.
Um unserem Land wieder neue Möglichkeiten zu geben, trete ich mit folgenden Punkten zur Landtagswahl an.


1. Reform der Haushaltsverfassung

2. Verselbstständigung der Hochschulen

3. Verselbstständigung der Kindertagesstätten

4. Verselbstständigung aller Kultureinrichtungen

5. Verwaltungsreform

6. Einrichtung einer Arbeitsbörse neben der Bundesagentur für Arbeit

7. Abschaffung der Zweitstimme bei der Kommunal- und
Landtagswahl

1. Reform der Haushaltsverfassung:

Unser Haushalt ist nicht nur unausgeglichen; er hat auch eine markante Schwäche im System. Wir geben Geld aus von dem wir noch gar nicht wissen, ob wir es überhaupt einnehmen. Die Einnahmen werden vorher geschätzt. Anschließend beginnt eine Verteilung der Ausgaben, der Fehlbetrag wird durch einen Kredit ausgeglichen. Dabei darf der Kredit nicht größer sein, als die Investitionen des Staates. Ist der Kredit dennoch größer, ist das verfassungswidrig (was in der letzten Zeit häufiger vorkommt).
Dieses System hat einen großen Vorteil: Es garantiert Sicherheit für die Leute, die das Geld bekommen sollen. Der Nachteil ist die Neigung zum Staatsdefizit.
Mein Vorschlag ist, den Haushalt in relativen Zahlen aufzuteilen (also anteilig verteilen). Das heißt: Wir nehmen alle regulären Einnahmen des Landes und verteilen diese anteilig auf die verschiedenen Aufgabenbereiche des Landes. (z.B. 10% des Etats für das Verkehrsministerium). Auf diese Weise sollten meiner Meinung nach alle Einnahmen verteilt werden, die nicht 100%-ig feststehen. Um dabei Sicherheit zu gewährleisten, wird vom Landtag eine Rangfolge der zu erledigenden Aufgaben erstellt. Desto weiter unten ein Punkt steht, desto größer ist natürlich das Risiko, dass er nicht finanziert wird. Und um einen finanziellen Anreiz für die Politiker zu setzen, schlage ich folgendes vor. Die Gehälter aller gewählter Personen seien als ein Punkt im Etat anteilig einzufrieren. Das bedeutet. Steigen die Einnahmen des Staates, wächst auch das Gehalt der Politiker. Sinken die Staatseinnahmen, sinkt auch der Betrag für die Politikergehälter. Ich möchte hierbei betonen, dass zu den regulären Einnahmen, meiner Ansicht nach, keine Mittel mit Investitionsbindung gehören (z. B. Investitionshilfen der EU und Solidaritätspakt). Diese sind zum Investieren und nicht zum Bezahlen von Gehältern oder Stromrechnungen gedacht. Ist die Höhe solcher Einnahmen ebenfalls ungewiss, werden diese, abgekoppelt von den regulären Einnahmen, mit einer Rangfolge verteilt. Gelder die nicht vollständig aufgezehrt werden, weil nach der Finanzierung des letztes machbaren Punktes nicht genug bleibt, um den nächsten zu finanzieren, fließen direkt in die Schuldentilgung.
Ich will nicht abstreiten, dass dies das Todesurteil für sehr viele allgemeinnützige Projekte sein könnte. Aber es wäre die sichere Sanierung des Staatshaushaltes.
Da es manchmal zu Investitionsgelegenheiten für das Land kommt, welche nur zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich sind, muss man einen Kreditrahmen für den Haushalt offen halten. Der Kreditrahmen wird aber an den zu zahlenden Zinsen festgemacht. Es darf also ein bestimmter Haushaltsanteil für Zinsen ausgegeben werden. Dieser Zinsrahmen wird (wie auch der Gehaltsrahmen für Politiker) in der Haushaltsverfassung festgeschrieben.
Eine Kreditaufnahme über den Zinsrahmen hinaus ist nur noch im Katastrophenfall erlaubt und der Haushalt muss danach- binnen einer bestimmten Frist- wieder den Zinsrahmen erfüllen. Gegen Verstöße dieser Haushaltsverfassung soll jeder Landesbürger klagen dürfen.

2. Verselbstständigung der Hochschulen:

Noch sind unsere Hochschulen zum größten Teil intakt, aber das ändert sich sehr schnell. Mit der Schließung vieler Fakultäten in Magdeburg und Halle beabsichtigt man Geld einzusparen. Zusätzlich aber sollen Studiengebühren eingeführt werden.
Die Studenten bezahlen also für eine Ausbildung, die nicht mehr den früheren Ansprüchen des „Studium generale“ entspricht. Dieser Zustand ist bei bundesweit steigenden Studentenzahlen untragbar. Außerdem bringt die Reduzierung der Hochschulen eine drastische Reduzierung der Studentenzahlen in den Städten mit sich. Für diese ist das mit Einwohnerverlusten zu Tausenden verbunden. Die damit einhergehenden wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Städte sind offensichtlich.
Mein Vorschlag ist es, den Hochschulen die Freiheit zu geben, selbst über ihr Lehrangebot und über die Höhe der Studiengebühren entscheiden zu können. Dies erfolgt durch eine verwaltungstechnische Trennung vom Land. Sie werden als selbstständige Unternehmen vertraglich an den Bildung- und Grundlagenforschungsauftrag gebunden. Dabei wird die Lehre über Studiengebühren finanziert. Der Forschungsauftrag wird vom Land sowie über Drittmittel subventioniert. Die Höhe der Studiengebühren ist dabei den Hochschulen überlassen. Damit sich aber ein wirkungsvolles Preissystem etabliert, ist es sinnvoll, unterschiedliche Gebühren für unterschiedliche Fächer oder gar für die verschiedenen Vorlesungen einzeln zu erheben. Denn auf Grund der späteren Verdienstmöglichkeiten wäre es unsinnig, für jeden Studiengang die gleichen Gebühren festzusetzen. Zudem werden die Hochschulen dadurch untereinander in einen Wettbewerb gesetzt.
Hierbei werben sie mit der Höhe der Studiengebühren und der Qualität ihrer Ausbildung um die Studenten, welche letztendlich die Universität mitfinanzieren. Für die Studenten hat das große Vorteile beim Durchsetzen ihrer Interessen. Sie müssen sich jetzt nicht mehr gegenüber dem Land behaupten, sondern können als zahlende „Kunden“ gegen einen „Unternehmen“ vorgehen. Der Nachteil für die Studenten hierbei ist natürlich das wesentlich höhere wirtschaftliche Risiko. So ist es nicht ausgeschlossen, dass einige Studenten Kredite aufnehmen müssen. Da es bereits Studienkredite gibt, denke ich nicht daran, diese vom Land stellen zu lassen. Für wichtig erachte ich jedoch, ein Stipendiensystem zu etablieren, um begabte, aber finanziell schwache Studenten zu fördern.
Das Studenten ihr Studium im Wesentlichen selbst bezahlen sollen, rechtfertige ich mit folgenden Punkten: Die vom Land finanzierten Hochschulen sollen positive Effekte auf die Qualifizierung der Menschen im unmittelbaren Umland erzeugen und dadurch Unternehmen anlocken. Die meisten Studenten verlassen das Land nach ihrer Ausbildung aber wieder und nehmen dabei ihre Qualifikation mit. Außerdem haben Hochschulabgänger im Laufe ihres Lebens statistisch gesehen weniger Kinder, trotz des tendenziell höheren Einkommens. Da nun die, von Land und Gesellschaft erhofften positiven Effekte durch Hochschulen ausbleiben, kann man verlangen, dass die Studenten den Preis für eine Ausbildung, die zum größten Teil durch ein höheres Einkommen im Leben ihnen selbst zu Gute kommt, auch- zumindest zum größten Teil- selber bezahlen sollen.
Der Wettbewerb zwischen den Hochschulen führt nicht nur zu einer besseren Betreuung der Studenten (z.B. durch Tutorenprogramme), sondern auch zu schnelleren Anpassungen an Veränderungen auf den Märkten für Arbeit und Ausbildung. Hinzu kommt eine Effizienzsteigerung in den Hochschulverwaltungen, um dort Kosten zu senken.
Außerdem können jetzt die Hochschulen durch unterschiedliche Gehaltsangebote um die besten Dozenten konkurrieren, welche dann nicht mehr verbeamtet werden. Natürlich ist eine Marktlösung mit Risiken für die Hochschulen verbunden. Es kann auch hier zur Schließung von Fakultäten kommen. Doch wir können jetzt noch gar nicht sagen, ob überhaupt und wenn ja, welche das sein werden, da wir den Markt nicht kennen und nicht wissen, welche Ausbildungen von Unternehmen gebraucht werden. Um das Risiko für die Hochschulen zu senken, werden diese, je nach den Bedürfnissen der Hochschulleitungen, in einem fließenden Übergang verselbstständigt. Auf diese Weise sollen Managementfehler vermieden werden und die Risiken im Vergleich zum „Sprung ins kalte Wasser“ möglichst klein gehalten werden.
Sollten aufgrund von Marktprozessen bestimmte Studiengänge knapp werden oder dort zu wenig Studenten vorhanden sein, obwohl diese Studiengänge als gesellschaftlich wichtig angesehen sind, so kann hier durch eine Subvention marktkonform eingegriffen werden.
Um den Wettbewerbsgedanken aber zu Ende zu führen, muss im Gesetz festgelegt werden, dass jede Person eine Hochschule gründen darf, wenn sie über das dafür staatlich anerkannte Personal verfügt. Ob diese vom Land gefördert wird, hängt davon ab, ob ein Vertrag (s. o.) zwischen dem Land und der neuen Hochschule zustande kommt oder nicht.
Jeder der Einwände gegen eine Marktlösung für Hochschulen hat, sollte sich über folgende Dinge im Klaren sein: Marktlösungen haben in der Geschichte immer besser funktioniert, als eine zentrale Planung. Natürlich gibt es in der Marktwirtschaft auch Verlierer (bei steigenden Studentenzahlen auf diesem Markt gehe ich jedoch davon aus, dass keine Hochschule geschlossen wird), aber nur so können die besten Ideen die Gesellschaft weiterbringen und für mehr Wohlstand sorgen. Vor allem aber sind für das Land Marktlösungen kostengünstiger. Wer jetzt sagt das Bildung aus Prinzip ein freies Gut ist, bedenkt dabei nicht, dass der Zugang zu diesem Gut leider sehr begrenzt ist. Das fängt bei den Büchern an, geht über zu kleine Hörsäle bis hin zu viel zu wenig Lehrpersonal. Und weil wir in einer Marktwirtschaft leben, will das alles auch bezahlt sein. Wenn dies der Staat zentral finanziert, kostet es alle Beteiligten mehr als auf dem Markt.

3. Verselbstständigung der Kindertagesstätten

Dies wird wohl der am meisten umstrittene Punkt in meinem Programm sein.
Ich möchte erst einmal die Vor- und Nachteile, die der Wettbewerb hier mit sich bringen würde, erläutern, bevor ich meine Gedanken zur Umsetzung dieses Konzeptes preisgebe. Der Wettbewerb birgt auch hier Risiken. Diese sind bei Kindertagesstätten sogar noch größer, als bei den Hochschulen, aufgrund der Tatsache, dass die Kindertagesstätten einem sehr viel kleineren und aufgrund der Geburtenrate auch schrumpfenden Markt gegenüberstehen. Dies hat natürlich zur Folge, dass der Wettbewerbsdruck hier sehr viel stärker sein wird. Die meisten Menschen haben an dieser Stelle Angst um ihre Kinder, weil sie befürchten, kostensenkende Maßnahmen würden zu Lasten der Betreuung der Kinder gehen. Hier vergessen diese Leute in der Regel Folgendes: Wer mit der Betreuung von Kindern sein Geld verdient, möchte damit auf Dauer seinen Lebensunterhalt sichern. Wenn er die Kinder schlecht betreut, werden sich die Eltern sofort nach einer neuen Möglichkeit umsehen, um ihre Kinder in sicherer und guter Obhut zu wissen. Es liegt also im Interesse der Betreiber den Kindern stets das Wohl der Kinder zu beachten, wenn es darum geht Kosten zu sparen. Außerdem sind selbstständige Kindertagesstätten angehalten ihre Betreuungs- und Vorschulangebote stets zu verbessern, weshalb auch immer ein Fortschritt in der Betreuung stattfinden wird. Bessere pädagogische Ansätze werden also weiter verfolgt, während veraltete Kenntnisse fallen gelassen werden. Das Land schließt selbst gute Tagesstätten wegen geringer Auslastung. Im Wettbewerb würden diese wohl überleben, weil ihr Angebot dann durch Werbung verbreitet wird und die Eltern dazu neigen, das bessere Angebot zu nutzen (sofern sie davon Kenntnis haben). Es wird also zum Wettbewerb zwischen den etablierten Tagesstätten und neuen Konkurrenten kommen. Dies führt zu einem Qualitäts- und Kostenwettbewerb. Beides wird sich vorteilhaft für unsere Kinder auswirken. Da die Distanz zwischen Wohnort und Ort der Betreuung eine wichtige Rolle spielt, wird auch dies für den Wettbewerb relevant sein. Im ländlichen Raum werden also eher kleinere Einrichtungen überleben, oder sich Tagesmütter selbstständig machen.
Um Kritik an der möglichen Preisentwicklung vorzubeugen, schlage ich hier eine Erfolgsgebundene Subvention vor, d.h. die Betreuungseinrichtungen schicken ihre Abrechnung über die Anzahl der Kinder und die für jedes Kind geleisteten Betreuungsstunden an das Land, welches die Einrichtungen mit einem bestimmten Betrag pro Kind und Stunde fördert. Auf diese Weise bleibt der Wettbewerbsdruck für die Kindertagesstätten erhalten, während die Preise sinken. Je nach dem welchen Wert die Regierung der Kinderbetreuung beimisst, fallen diese Fördergelder unterschiedlich hoch aus. Es kann also zu einer so großen Förderung kommen, dass die Eltern keinen finanziellen Beitrag mehr leisten brauchen und ein dichtes Netz an Betreuungseinrichtungen entsteht.
Um eine Verselbstständigung mit möglichst wenigen Startproblemen zu erreichen, schlage ich hier wieder eine schrittweise Überführung vor. Wie diese Schritte im einzelnen Aussehen sollen, kann ich jetzt noch nicht sagen. Dies müsste erst mit den Betroffenen Personen abgesprochen werden. Ich würde es aber am liebsten sehen, wenn sich Kindergärtnerinnen durch Existenzgründerkurse Fähigkeiten aneignen, um die Tagesstätte selbst zu führen. Natürlich können auch die Kommunen weiterhin die Trägerschaft behalten, sie müssen sich aber dann an die neue Finanzierungs- und Wettbewerbssituation anpassen.

4. Verselbstständigung aller Kultureinrichtungen

Bisher werden besonders die experimentelle und die klassische Kunst subventioniert.
Der Grund liegt in der Angst, diese würden verschwinden, weil sie nicht für durchsetzungsfähig am Markt gehalten werden. Wenn Kunst als so wertvoll erachtet wird, wie kann man dann glauben, dass sie verschwindet. Meiner Meinung nach hat hier die Verwaltungsorganisation in der Vergangenheit nur zu dramatischen Fehlentscheidungen auf der Managementebene geführt. Der Wettbewerbsdruck wird die Menschen in dieser Branche zu drastischen Kostenreduzierungen zwingen, die dann trotz Subventionsabbau dafür sorgen, dass die Preise nicht oder nur wenig steigen.
Mein Vorschlag hier lautet ebenfalls alle Theater, Opern, Museen und sonstige kulturellen Einrichtungen des Landes auf die eigenen Beine zu stellen. Auch hier missbillige ich ein „Ex und Hopp- Verfahren“ oder einen „Sprung ins kalte Wasser“. Es sei denn die Gegebenheiten würden dies zulassen (z.B. ein auf diesem Gebiet erfahrener und erfolgreicher Investor).
Das Hauptargument gegen einen Subventionsabbau im Kulturbereich ist in der Regel, dass Menschen mit geringem Einkommen, wegen zu hoher Preise, nicht mehr diese Kulturveranstaltungen besuchen können. Auch hierauf gibt der Markt eine Antwort. Bei hoher Nachfrage werden Kapazitäten normalerweise ausgedehnt, um eben möglichst viel Geld zu verdienen. Aber wo viel angeboten wird, fallen die Preise. Außerdem kann man auch hier wieder eine erfolgsgebundene Subvention einführen um den Wettbewerbscharakter trotz Subvention aufrecht zu erhalten. Am konkreten Beispiel eines Theaters heißt das, dass nur noch verkaufte Karten zu Staatsgeldern führen.
Als Maßnahme gegen den befürchteten Bildungsverlust schlage ich eine stärkere Subventionierung von Schulausflügen in Kultureinrichtungen und zwar spätestens ab der 7. Klasse vor. So können Kinder aus allen Einkommensbereichen an dieses Angebot und den bildenden Charakter solcher Veranstaltungen herangeführt werden.
Außerdem bietet der Wettbewerb zwischen den Kulturstätten ganz neue Chancen für junge Künstler. Diese könnten am Theater zu unbelebten Zeiten Aufführungen machen, da sich eine teure Vorstellung nicht lohnt und verkaufte Plätze stets mit gleicher Höhe Subventioniert werden.
Ich möchte außerdem noch einige Denkanstöße geben, welche sich mit Marktlösungen im Kulturbereich verbinden lassen. Junge Maler könnten ihre Werke über eine Agentur oder Internetbörse auch vermieten. Museen könnten sich großflächiger vernetzen um größere Ausstellungen gemeinsam vorzubereiten, gleiches gilt auch für Theatervorstellungen. Denn sie dürfen nicht vergessen, dass unsere Kultureinrichtungen weniger untereinander als mit anderen Unterhaltungsmedien konkurrieren.


5. Verwaltungsreform

Wenn ein Bürger mehrere Dinge mit seiner Verwaltung zu regeln hat, läuft er zu jedem Amt einzeln. Außerdem ist es derzeit fragwürdig, ob alle Ämter im Land ausgelastet sind, also auch, ob alle Landesbeamten und Verwaltungsangestellten stets produktiv beschäftigt sind. Der folgende Ansatz ergibt sich aus einem neuen Blickwinkel. Ich sehe die Ämter als Infrastruktur für Entscheidungen und nicht als Entscheidungsträger. Die Planung einer Infrastruktur für Landesentscheidungen kann aus meiner Sicht zentral geschehen, da ich Kreise und Kommunen hier nur als unnötige Grenzen für die Auslastungsplanung sehe. Aus diesem Grund bin ich dafür, dass alle Ämter in die Trägerschaft sowie in die direkte Kontrolle des Landes überführt werden und von den Kreisen und Kommunen als Entscheidungsinfrastruktur benutzt werden. Damit müssen sich die Kommunen nicht mehr mit der Organisation der Ämter herumschlagen.
Des Weiteren schlage ich vor, alle Ämter auf ihre Auslastung hin zu überprüfen und entsprechend dieser die Ämter zu verkleinern, zusammenzulegen oder zu vergrößern, wenn die Gegebenheiten dies verlangen. Da ich von einigen Amtfusionen ausgehe und damit Standortschließungen verbunden sind, benötigen wir dann Bürgerbüros, für deren Einrichtung die Kommunen zuständig sind. Diese Bürgerbüros sollen immer die erste Anlaufstelle für sämtliche Bürgeranliegen sein, egal was diese benötigen. Die Angestellten dort helfen dann beim Ausfüllen sämtlicher Anträge und leiten diese dann an die zuständigen Stellen weiter. Die Bürgerbüros (BBs) sollen natürlich sehr viel freundlichere Öffnungszeiten haben (7 bis 20 Uhr halte ich dabei für erstrebenswert). Sie sollten auch stets auf ihre Auslastung hin überprüft werden, um auf Stoßzeiten vorbereitet zu sein. Alle Anträge, welche nur kurze Bearbeitungszeit und geringes Fachwissens bedürfen, könnten natürlich auch vor Ort zu Zeiten mit geringer Auslastung bearbeitet werden. Ist ein Bürgeranliegen so speziell, dass es die Kompetenzen der BBs überschreitet, gibt es zwei Möglichkeiten: Der Serviceangestellte hält direkt Rücksprache mit dem zuständigen Amt während der Bürger da ist (z. B. via Telefon bzw. Internet) oder er vermittelt zwischen dem zuständigen Amt und dem Bürger einen Termin. Auf diese Weise sollen dem Bürger Zeit, Nerven und Papier erspart werden. Um den Bürgern Planungssicherheit zu gewährleisten, sind natürlich alle Anträge mit Bearbeitungsfristen behaftet. Die dem Bürger mit dem Satz: „Wir melden uns spätesten am … bei ihnen.“ Mitgeteilt werden.
Die BBs vermitteln praktisch zwischen den Bürgern und den Ämtern. Die Ämter sind jetzt nicht mehr an Öffnungszeiten gebunden. In ihnen arbeiten die Mitarbeiter unter qualifizierter Gleitzeit. Dabei müssen aber die BBs die Erreichbarkeit der Mitarbeiter kennen, um zwischen den Ämtern und den BBs eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten. Die Kommunikation müsste natürlich noch durch ein auf dem Internet basierendem EDV- System unterstützt werden, um Zeit zu sparen.
Wenn alle Ämter auf ihre Auslastung hin überprüft wurden, kann das überschüssige Personal auf die BBs umgeschult werden.
Sämtliche Detailfragen müssten selbstverständlich noch geklärt werden und dass diese Reform sehr viel Geld kostet, ist auch klar. Es sollte sich aber am Ende, aufgrund des mit für den Bürger verbundenen Bürokratieabbaus, lohnen, weil es die Attraktivität des Landes erhöht. Allerdings auch nur dann, wenn alles nach der Umstellung reibungslos Funktioniert.
Aufgrund der Umstrukturierung der Ämter stellt sich für mich aber auch die Frage nach der Existenzberechtigung der Kreise. Diese sollen das Subsidiaritätsprinzip verwirklichen. Durch die letzte Kreisgebietsreform halte ich die Kreise dieser Fähigkeit beraubt, da sie einfach zu groß geworden sind und Entscheidungen über Gemeindegrenzen hinaus jetzt schon mit geringer Betroffenheit der Entscheidenden durchgesetzt werden können. Ich halte dies für eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Wenn die Kreise mit ihren Verwaltungen zu teuer sind, dann kann man sie auch abschaffen. Regionale Entscheidungen können auch durch Bürgermeisterräte oder durch Versammlungen anderer Gemeindevertreter getroffen werden. Dies würde die Bedeutung von Bürgermeistern und Gemeinderäten stärken und damit diese Ämter attraktiver machen. Außerdem sind diese Politiker den Bürgern am nächsten, was der Demokratie in den Gemeinden zu einem besseren Ruf verhilft. Entscheidungen, die so viele Gemeinden betreffen, dass eine Einigung zwischen diesen unwahrscheinlich ist, werden vom Land gefällt. Geld, welches früher den Kreisen Zustand, wird zwischen Land und Kommunen, den neuen Aufgaben entsprechend, verteilt.

6. Einrichtung einer Arbeitsbörse neben der Bundesagentur für Arbeit

Der Gedanke, der hier dahinter steckt, ist, die Kosten für die Arbeitssuche zu verkleinern. Ziel ist es, die Menschen dabei auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner bei der Arbeitssuche zusammenzuführen und dabei deren Kosten so gering wie möglich zu halten. Ich meine damit die angebotene Qualifikation und den Lohn, den die Arbeitgeber dafür bereit sind zu zahlen. Auf dieser Börse können dann Unternehmer, Anbieter von Zeitarbeit und alle anderen Arbeitsplatzsuchenden handeln. Funktionieren könnte das ähnlich wie e-Bay. Die Arbeitsuchenden stellen ihre Qualifikationen und ihre Entlohnungsvorstellungen dort ein. Dabei sehen sie gleichzeitig auch die Angebote der anderen Bewerber sowie auch die eingestellten freien Arbeitsplätze bei den Unternehmen. Die Frage der Finanzierung lasse ich dabei unbeantwortet, da es auch hierbei wieder viele Möglichkeiten gibt und die günstigste erst noch festgestellt werden muss. Ob man das Teilnehmen an dieser Börse zur Pflicht macht, ist eine Frage der allgemeinen Akzeptanz. Denn je weniger Menschen am Anfang dabei sind, desto länger dauert es, bis die Börse wirksam arbeitet.
Kritiker werden sagen, wenn sich die Arbeiter gegenseitig unterbieten, führt das zu untragbaren Lohnsenkungen und zu Armut. Ich glaube, dass dies zu einer allgemeinen Preissenkung in unserer Region führen wird, welche mit der Lohnsenkung gekoppelt ist. Dieser Prozess wird allerdings eine Weile dauern, ich glaube jedoch nicht, dass jemand seine Arbeitskraft unter seinen aktuellen Lebenskosten verkauft. Trotzdem brauchen wir die Lohnsenkungen, wenn wir uns im Wettbewerb um Unternehmen und damit um Arbeitsplätze behaupten wollen. Auf diese Weise erreichen wir zwar nicht den Reichtum Frankfurts oder Münchens, aber mehr Menschen könnten Arbeit finden und ihren Lebensunterhalt verdienen.


7. Abschaffung der Zweitstimme bei der Kommunal- und Landtagswahl

Laut Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ich stelle hiermit die Frage, ob sie dafür als Partei gewählt werden müssen? Die Zweitstimme sollte garantieren, dass die Parteien sicherstellen konnten, kompetente Personen im Landtag einzubringen, wenn diese als Direktkandidaten nur geringe Chancen hätten in den Landtag einzuziehen. Nun, die Erfahrung hat im Ergebnis- so denke ich- gezeigt, dass die Menschen, die über die Liste ins Parlament gekommen sind, auch nicht wesentlich kompetenter waren oder andere Handlungsmöglichkeiten hatten, als die Direktkandidaten.
Da alle Abgeordneten im Parlament lediglich ihrem Gewissen verpflichtet sind, sollten auch alle Abgeordneten allein vom Volk gewählt werden und nicht durch die Hintertür vom Parteitag. Außerdem steht die Frage offen, ob wirklich mindestens 90 Abgeordnete nötig sind, um die Aufgaben des Landtages gewissenhaft zu erfüllen.
Wenn die Zweitstimme tatsächlich abgeschafft wird und tatsächlich mehr als 45 Abgeordnete nötig wären, dann werden sich natürlich die Wahlkreise verkleinern. Ansonsten bietet sich gleichzeitig eine Reduzierung der Abgeordneten im Landtag an. Die Wahlkreisverkleinerung würde den Kandidaten bessere Möglichkeiten geben ihre Standpunkte darzustellen. Dabei helfen ihnen natürlich die Parteien, weil sie ja auch deren Ideale verkörpern. Parteien stellen nicht nur dadurch, sondern auch durch ihre Bekanntheit weiterhin eine meinungsbildende Institution dar. Sie können jedoch nicht mehr als Gemeinschaft, sondern nur noch durch ihre Vertreter ins Parlament gewählt werden. Ob das als verfassungswidrig gilt, weiß ich nicht, aber ich halte es für die bessere Lösung über kleinere Wahlkreise die kompetenten Leute zu bestimmen, als über einen Parteitag.

Allgemeines

Ich bin im Regelfall gegen Subventionen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ich ihre Notwendigkeit anerkenne. Subventionen sollten stets nach Leistung und Erfolg vergeben werden, d.h. ein Unternehmen bekommt erst Geld, wenn es den Wettbewerb um den Kunden bereits gewonnen hat. Auf diese Weise wird der Wettbewerbsdruck für die betroffenen Unternehmen aufrechterhalten. Wenn Unternehmen Investitionen tätigen, sollte die Staatsförderung nur in Form eines Kredits, welcher nicht erlassen werden kann, vergeben werden. Das Land darf kein Geld verschenken, auch nicht für Investitionen. Eine Subvention wird zwar nicht zurückgezahlt, doch verspricht sich das Land andere Vorteile davon. Ich sehe solche Vorteile aber nur in den folgenden Bereichen: Erziehung, Bildung, Grundlagenforschung, Gesundheit und Kultur.
Ich erachte diese Bereiche für die Zukunft der Gesellschaft für wichtig. Wenn Märkte in diesen Bereichen versagen, halte ich ein Eingreifen durch das Land für unerlässlich.
Aber nur auf die vorher erläuterte Art und Weise. Da die Bundesländer aber mit Subventionen um Unternehmen konkurrieren, kann hier nur der Bund eingreifen. Also müssen die Subventionen der Landesebene auf Bundesebene verboten werden.
Obwohl ich den Wettbewerb und die geordnete Marktwirtschaft befürworte, bin ich strikt dagegen Menschen dem Wettbewerb auszusetzen, wenn sie durch Krankheit oder Behinderungen von vornherein benachteiligt sind. Dies ist nicht fair. Ich halte daher die wirtschaftliche Absicherung von Kindern, Rentnern, Kranken und Behinderten für die wesentliche Errungenschaft unseres Sozialstaates, die nicht aufgegeben werden darf, häufig sogar noch verbessert werden muss. Wer aber in der Marktwirtschaft wettbewerbsfähig ist, sollte auch nur für erbrachte Leistung entlohnt werden.
Außerdem brauchen wir eine Politik, die dem derzeitigen Bevölkerungsschwund zumindest versucht entgegenzuwirken. Ansätze dafür sehe ich in der Steuer und Rentenpolitik.
Auch müssen wir neue Wege der Integration von Einwanderern suchen, und das nicht nur um der Einwanderer Willen.
Die Gewaltprobleme an unseren Schulen müssen gelöst werden. Dies wird längst nicht nur durch Gewaltverbote in unseren Medien erreicht.
Wir haben außerdem noch sehr viele Lücken im Umweltschutz, die wir auch auf Landesebene bereits angehen können. Was darüber hinausläuft, muss auf Bundesebene oder international geregelt werden, da wir sonst Wettbewerbsnachteile
in Kauf nehmen müssten. Das Problem der Flächenversiegelung beispielsweise
könnte bereits durch einen Zertifikathandel (ähnlich dem für Emissionshandel) unter den Kommunen im Land gelöst werden. Auf diese Weise müssten unter Umständen verfallene Stadtgebiet saniert werden, bevor sich die Städte über weitere wertvolle Flächen ausdehnen.
Unsere Energie- und Infrastrukturpolitik muss überdacht werden. Aufgrund des zukünftigen Ölmangels und den damit verbundenen Energiepreisen benötigen wir Konzepte, welche uns von fossilen Energieträgern abkoppeln. Dieser Aspekt wird besonders bei der Verkehrspolitik bisher zu wenig beachtet.
Unmenschlicher Verwaltungslogik muss ebenfalls entgegen getreten werden. Wenn also durch Vorschriften Prozesse in Gang gesetzt werden, die im Einzelfall zu katastrophalen Fehlentscheidungen führen, darf sich kein Verwaltungsangestellter oder Beamter vor deren rechtzeitiger Korrektur drücken, weil sonst der Staat für solche Fehler gerade stehen muss. Man darf sich nun mal nicht hinter Vorschriften und Gesetzen vor der eigenen Verantwortung als Bürger dieser Gesellschaft verstecken. Wer die Fehler sieht und wer weiß, wie man es besser macht, darf nicht untätig bleiben. Davon lebt nun mal unsere Gesellschaft und nur so lässt sie sich erhalten.


Michael Schmidt

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